Der Vorgang ist schon 450 Jahre her: Da mußte ein hoher Zaun "umb Verhütung böser übersteigender Leutte fast noch einmal so hoch verhohet werden". (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ein eventuell übersteigender Betrag ist zur Hälfte als Unterhalt einzusetzen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ein die zulässige Aufmerksamkeitswerbung übersteigender Anlockeffekt wird damit von der Bekl. auf die Inhaber der Teilnehmerscheine, die vor den Lokalen feststellen, daß sie nichts gewonnen haben, nicht ausgeübt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)