Gegen diese "Hetzkampagne", so gingen in der DWD-Zentrale die Wogen hoch, erwäge man eine Klage wegen übler Nachrede. (Quelle: Die Zeit 2002)
Um eine juristische Parallele zu ziehen: An der Verbreitung übler Nachrede ist auch der schuldig, der sich ihren Inhalt nicht zu Eigen macht. (Quelle: Die Zeit 2002)