Bislang haben jedoch erst etwa fünf Angehörige diesen Betrag angefordert, obwohl Hinterbliebene bei der Annahme des Geldes keine so genannte "Abfindungserklärung" unterschreiben müssen. (Quelle: Die Welt 2001)
Weniger harmlos dagegen der Freikauf von Schuld und Mitleid an den ehemaligen Zwangsarbeitern, die dieser Tage per versicherungstechnischer Abfindungserklärung bestätigen sollen, dass mit dem Schmerzensgeld auch der Schmerz gelöscht wird. (Quelle: FREITAG 1999)
Lässt man sich das Reparaturgeld sofort auszahlen, keine Abfindungserklärung unterschreiben: Es könnten sich nachträglich noch versteckte Mängel herausstellen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)