Die von dem Anwalt vorgebrachte Warnung vor den Abfindungserklärungen entbehrt somit einer sachlichenGrundlage. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
So unterfallen dem Anwendungsbereich des AGB- Gesetzes beispielsweise auch Vollmachten, Entbindungserklärungen, Einwilligungen in Operationen und Abfindungserklärungen (vgl. zu letzteren BGH, NJW 1985, 970 m. w. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sie betrifft damit notwendig auch Verzichtserklärungen bzw. mit einem Verzicht verbundene Abfindungserklärungen, die während der Reise noch am Urlaubsort abgegeben werden (so auch Tonner, in: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)