Vor allem die unionsgeführten Länder hatten das im Gesetz enthaltende Verbot von Leerverkäufen in Krisensituationen und die Möglichkeit des Abrufs von Konteninformationen bei Banken durch die Allfinanz-Aufsicht kritisiert. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
"Allein wegen der bloßen Möglichkeit des Abrufs öffentlich-rechtlicher Angebote kann man diese doch nicht automatisch zu gebührenpflichtigen Rundfunkgeräten machen." (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Es gebe keine rechtliche Legitimation dafür, ein Arbeitsmittel wie den PC wegen der "hypothetischen Möglichkeit des Abrufs öffentlich-rechtlich verantworteter Inhalte" zum gebührenpflichtigen Rundfunkgerät zu erklären. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)