Sollte es Gründe geben, dass zum Kaufzeitpunkt einer Immobilie die tatsächliche Nutzungsdauer weniger als 40 beziehungsweise 50 Jahre beträgt, kann jedoch auch eine höhere Abschreibungssatz angewandt werden. (Quelle: Die Welt 2001)
Berlin - Nicht immer beträgt der Abschreibungssatz bei vermieteten Gebäuden oder Eigentumswohnungen zwei beziehungsweise 2,5 Prozent jährlich. (Quelle: Die Welt 2001)
Während Abschreibungs-Bemessungsgrundlage und Abschreibungssatz für den bisherigen Teil unverändert bleiben, gilt für die neu geschaffenen Gewerberäume der für gewerblich genutzte Immobilien geltende lineare Abschreibungssatz von drei Prozent. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)