Noch während des Feuers hatte der Eigentümer des Parkerhauses schon einen Akkordvertrag mit einem Baumeister geschlossen. (Quelle: Friedrich Gerstäcker - Gold / VII. Kapitel - 1)
Im Oktober 1973 schlossen die Parteien einen schriftl. Akkordvertrag. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)