Zwar hatten sie noch keine Alterspension, dafür winkte ihnen der Aufstieg aus der Leibeigenschaft, der sie meist zugehörten, in den Adelsstand. (Quelle: Die Welt Online)
Seit Einführung einer vorzeitigen Alterspension bei geminderter Arbeitsfähigkeit können sich Männer aber schon mit 55, Frauen mit fünfzig Jahren ins angeblich "süße Nichtstun" zurückziehen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Alterspension beträgt 40 % der pensionsfähigen Bezüge im letzten Dienstjahr, höchstens jedoch 500 DM monatl. Pensionsfähige Bezüge sind das Grundgehalt, jedoch nicht Sozialzulagen, Provisionen, Tantiemen u.ä." (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)