Das bedeutet, daß von der Lohnfortzahlung bis zur Berufsausbildung, von den direkt firmenbezogenen Leistungen bis zu den versicherungsabhängigen Anrechten Einschränkungen wahrscheinlich sind, die Beschäftigte wie Nichtbeschäftigte treffen. (Quelle: Die Zeit 1997)
Die mildere Form ist die in Großbritannien zunehmend praktizierte der Bindung von Anrechten an Leistungen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Dass das Individuum vor dem Kollektiv rangiert, und zwar in den Anrechten wie in den Anforderungen, das muss in einer Vollkasko-Gesellschaft immer wieder gesagt werden. (Quelle: Die Zeit 2002)