Darüber hinaus besteht der Vorteil für die Mitarbeiter, dass der Arbeitgeberanteil bis zu 300 DM nach Paragraf 19a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei bleibt. (Quelle: DIE WELT 2000)
Ohne Arbeitgeberanteil wären die Gehälter um eben diesen Betrag höher. (Quelle: DIE WELT 2000)
Schließlich ist der Arbeitgeberanteil nichts anderes als vorenthaltener Lohn. (Quelle: DIE WELT 2000)