Schauen Sie, selbst vollkommener Verzicht auf Arbeitsentgelt würde bei einigen Unternehmen nicht verhindern, dass die Pleite gehen! (Quelle: Die Zeit 2002)
Im Kern gehe es um den Verdacht auf Betrug, Erpressung, Untreue sowie des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Versicherungsbeiträgen. (Quelle: Die Welt Online)
Der Anspruch auf Umwandlung von Arbeitsentgelt kann bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung durchgesetzt werden und ist völlig unabhängig vom tatsächlich erzielten Arbeitslohn. (Quelle: Die Welt 2002)