Doch ist eine Arbeitsschutzbestimmung schon deswegen falsch, weil ihre Begründung aus heutiger Sicht wenig nachvollziehbar ist? (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Was den Arbeiterinnen per Arbeitsschutzbestimmung verboten sei, gehöre zum Arbeitsalltag der überwiegend von Frauen besetzten Pflegeberufe, nämlich Nacht- und Schichtarbeit sowie schwere körperliche Strapazen. (Quelle: TAZ 1991)