Die Unterrichtung über Arbeitsunfähigkeit sei Sache des Arbeitnehmers, heißt es in einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin (Az.: 2 Sa 13/959. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Zeigt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich an, darf ihn der Arbeitgeber nach einer Abmahnung wegen eines ähnlichen Vorfalls kündigen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bei erhöhtem Leidensdruck werden auch psychische Auffälligkeiten beschrieben, die letztlich zur Arbeitsunfähigkeit führen können. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)