1) Paragraph 3 Nr. 9 EStG: Absenkung der Freibeträge für Abfindungen bei einer vom Arbeitgeber veranlaßten Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf 2/3, Übergangsregelung wie im Gesetzentwurf. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Werner Krapp: Bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bekommen Sie eine Lohnfortzahlung. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zweifel an einer Verlängerung seines Arbeitsverhältnisses in Berlin gab es nicht. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)