Nach Abschluss des Vertrags und der Kaufpreiszahlung bekommt der Käufer die Auflassungsurkunde, die er zusammen mit dem Kaufvertrag dem Grundbuchamt zur Eintragung vorlegt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Seinen tatsächlichen Feststellungen hat es die von dem beurkundenden Notar in der Auflassungsurkunde getroffenen Feststellungen zugrunde gelegt und ergänzend den Inhalt einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)