Die Durchfahrt auf dem Gegengleis, ohne auf das Nebengleis auszuweichen, verstößt grundsätzlich gegen das Reglement der Bahn, da dieses Gegengleis über kein Ausfahrtsignal verfügt, das sich allein auf dem besagten Nebengleis befindet. (Quelle: Junge Welt 2000)
Dieses wurde erst durch das Ausfahrtsignal (Asig N3) am Ende des Brühler Personenbahnhofs aufgehoben. (Quelle: Junge Welt 2000)
"Das Ausfahrtsignal für die Boote wird um 16 Uhr erfolgen, der offizielle Start eine Stunde später. (Quelle: Welt 1999)