Gleich, ob der erste Vertrag 20 Jahre oder zwei Monate zurückliegt, gleich, ob es sich um eine vierwöchige Aushilfstätigkeit oder eine Zweijahresbeschäftigung handelte. (Quelle: Die Zeit 2001)
Der Karlsruher, der zu Leverkusen wechselt, war mit seiner "Aushilfstätigkeit" dennoch nicht unzufrieden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Kranken- und Rentenversicherung: Beiträge zu diesen Versicherungen brauchen dann nicht gezahlt zu werden, wenn die Aushilfstätigkeit innerhalb eines Jahres nicht mehr als zwei Monate (oder 50 Arbeitstage) umfaßt. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)