Mittels dieses außerordentlichen Auskunftsrechtes wird die staatliche Stiftungsbehörde zwar in die Lage versetzt, sich detail- lierte-[detaillierte] Sachkenntnis von Stiftungsvorgängen zu verschaffen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Beschluß behandelt einen Teilaspekt des Auskunftsrechtes des Betriebsrates über die betriebl. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)