Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse weist darauf hin, dass der Umfang dieses Auskunftsrechts vom jeweiligen Status der Erben abhängig ist. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Beschränkung des Auskunftsrechts während einer Hauptversammlung (HV) auf die Punkte der Tagesordnung sei eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums, heißt es in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Quelle: Welt 1999)
Die Kläger berufen sich auf Verletzung ihres aktienrechtlich garantierten Auskunftsrechts und auf Formfehler wie mutmaßlich falsche oder unzulängliche Darstellungen im Verschmelzungsbericht. (Quelle: Welt 1999)