Zumindest lässt der entsprechende Absatz eine derartige Auslegung zu. (Quelle: Die Zeit 2000)
So ist das nun einmal in demokratischen Systemen: kein Gesetz ohne richterliche Auslegung. (Quelle: Die Zeit 2000)
Bei den Grünen ist offenbar in Vergessenheit geraten, was die Ökologiebewegung der großzügigen Auslegung des Versammlungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht verdankt. (Quelle: Die Zeit 2000)