Die Bankbilanzrichtlinie überträgt die Vierte Richtlinie und die Siebente Richtlinie auf das Kreditgewerbe rechtsformunabhängig und ergänzt diese um bankenspezifische Regelungen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Mit diesem Gesetz wird die Bankbilanzrichtlinie der EG vom 8. 12. 1986 in nationales Recht umgesetzt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)