Prämiert werden Forschungsarbeiten, die sich mit dem Thema "Neue Materialien, Vergütungen und Bearbeitungsverfahren" beschäftigen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Sie können nicht einwenden, dass sie ihr Aktenarchiv auf ein papierloses Bearbeitungsverfahren umgestellt haben: Ein Computerausdruck eingescannter Abrechnungsunterlagen reiche für die Gewährleistung des Prüfungsrechts des Mieters nicht aus. (Quelle: Süddeutsche Online)
Sie geben Auskunft über das Medium, über das Ringen mit der technischen Apparatur und den Bearbeitungsverfahren im späten 19. Jahrhundert. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)