In Brandenburg regelt ein Erlaß des Ministerpräsidenten von 1995 und die 1997 vom Justizminister erlassene Gnadenordnung die Anwendung des Begnadigungsrechts auf Landesebene. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Wie mit ihnen umzugehen ist, das regelt detailliert die vom Justizminister vor einem Jahr erlassene, 34 Paragraphen umfassende Gnadenordnung und ein Erlaß des Ministerpräsidenten zur "Ausübung des Begnadigungsrechts" von 1995. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Außerdem habe ich nichts gegen die konsequente Anwendung des Begnadigungsrechts/ auch früher -, wenn die Politik damit die mangelnde Entlassungsbereitschaft der Geschichte korrigiert. (Quelle: TAZ 1988)