Bei der Auswahl eines dafür geeigneten Tarifs vollzieht sich die Belastungssteigerung ab dem fünften Jahr nicht mehr so abrupt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Gutachten befürwortete zur Wiedereingliederung des Versicherten eine stufenweise Belastungssteigerung und regte eine teilweise Beschäftigung mit zunächst 4 Stunden tägl. an. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)