Noch immer sei nicht geklärt, ob der Verkehrswert oder der Ertragswert einer Immobilie als Bemessungsgrundlage gelten soll. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage sei "nicht akzeptabel", sagt Ropertz. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Nach allen internationalen Erfahrungen brächten niedrigere Steuersätze bei breiterer Bemessungsgrundlage auf Dauer höhere, nicht geringere Steuereinnahmen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)