Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hält aber an ihrem Plan fest, alle Amts- und Landgerichte zu Eingangsgerichten und die Oberlandesgerichte zu Berufungsgerichten zu machen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Weniger öffentlich, nicht weniger erbittert wird der Kampf Senat versus Präsident um die Bestellung der 179 Bundesrichter an Berufungsgerichten geführt, deren Einfluß wegen der Überlastung des US-Supreme Court wächst. (Quelle: DIE WELT 2000)
Weitere 14 Jahre waren vor Berufungsgerichten anhängig. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)