So war es auch der Konzern Sony, der bereits 1999 eine einstweilige Verfügung gegen die Primus-Handelsgesellschaft erließ und damit zunächst beim Landgericht Köln, später auch in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht erfolgreich war. (Quelle: Die Welt 2001)
Die Klage erlitt im Juni einen Rückschlag, als die Berufungsinstanz des Obersten US-Gerichts einen Antrag des Mietverbands ablehnte. (Quelle: Die Welt 2001)
Nach massiver Kritik der Anwaltschaft und auf Drängen des grünen Koalitionspartners wurde eine Ausnahmeregel in den Gesetzentwurf eingefügt, die eine Überprüfung umstrittener Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz ermöglichen soll. (Quelle: DIE WELT 2000)