Das Landgericht hatte als zweite Instanz in einem Berufungsverfahren den 35-jährigen Einsatzgruppenleiter wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie Freiheitsberaubung verurteilt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Für sein erstes Vergehen damals hatte der Vergewaltiger im Berufungsverfahren vier Jahre bekommen, von denen er drei Jahre absitzen musste. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Damit bestätigte das Prager Stadtgericht in einem Berufungsverfahren die Entscheidung eines Stadtbezirksgerichtes vom November vergangenen Jahres. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)