Beklagt er sich lediglich beim Reisebüro, so wird weder die einmonatige Beschwerdefrist eingehalten, noch wird dadurch die sechsmonatige Verjährungsfrist gehemmt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Beklagt er sich lediglich beim Reisebüro, so dass Amtsgericht Hannover (Az.: 540 C 4998/01), so wird weder die einmonatige Beschwerdefrist eingehalten, noch wird dadurch die sechsmonatige Verjährungsfrist gehemmt. (Quelle: Die Welt Online)
Die Beschwerdefrist beträgt 14 Tage. (Quelle: DIE WELT 2000)