Kurz: Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, gibt es noch eine Beschwerdeinstanz. (Quelle: Die Zeit 1999)
Aber der Bundesminister quasi als Beschwerdeinstanz? (Quelle: Die Zeit 2002)
Es ist Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts und außerdem zuständig für Klagen auf Nichtigkeit von Patenten. (Quelle: DIE WELT 2001)