Das hat gestern derselbe Richter am Amtsgericht Schöneberg entschieden, der zwei Besetzern vor zwei Wochen den Zutritt in das Haus zugestanden hatte allerdings nur in einer einstweiligen Verfügung. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Noch am selben Tag hatte das Amtsgericht Schöneberg zumindest zwei Besetzern per einstweiliger Verfügung den Zutritt zu ihren Räumen zugestanden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Gespräche, die Beamte am gleichen Tag mit den Besetzern führten, um sie zum Verlassen des Hauses zu bewegen, blieben ergebnislos. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)