Besteuerungsgrundlage ist dabei die Differenz zwischen dem Aktienkurs, den der Optionsinhaber zahlt, und dem tatsächlichen Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung. (Quelle: Die Zeit 2001)
Somit wird nur der halbe Veräußerungsgewinn als Besteuerungsgrundlage angesetzt. (Quelle: DIE WELT 2001)
In Deutschland werden die hälftigen Dividendeneinnahmen als Besteuerungsgrundlage angesetzt, also 5000 Mark. Davon abzuziehen ist der Sparerfreibetrag des Anlegers in Höhe von 3000 Mark, da er einzeln veranlagt wird. (Quelle: DIE WELT 2001)