An der südwestlichen Betriebsgrenze, dort, wo heute die Magdeburger Landstraße verläuft, hatte es bis zur Umbenennung nach der Wende seinen Platz. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn aber die Vergleichbarkeit über die Betriebsgrenze hinweg sogar ausdrückl. vorgeschrieben ist, kann bezügl. des Gleichbehandlungsgrundsatzes die vergleichbare Lage der Arbeitnehmer nicht pauschal mit dem Hinweis auf die unterschiedl. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)