Zwischen der Gesellschaft als Verpächterin und der Maritim Hotelgesellschaft mbH als Pächterin besteht ein Betriebspachtvertrag gemäß 292 Absatz 1 Nr. 3 AktG vom 25. Februar 1992, dem die Gesellschafterversammlung am 23. März 1995 zugestimmt hat. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Neben dem Betriebspachtvertrag bestand bisher ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, und die außenstehenden Sinner-Aktionäre erhielten von Moninger eine Garantie-Dividende von 12 DM je 100-DM-Aktie. (Quelle: FAZ 1994)