Bei der Genehmigung dieser Beihilfen von rund 18 Mrd. DM habe die Europäische Kommission "keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil Luxemburger Richter. (Quelle: Die Welt 2001)
Allerdings sei ihm mit der Ernennung Bar-Ons ein "Beurteilungsfehler" unterlaufen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Ihm sei lediglich ein "Beurteilungsfehler" unterlaufen. (Quelle: TAZ 1997)