* Je kürzer der Beurteilungszeitraum, desto geringer ist die Aussagekraft der Bewertung. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Arbeitnehmer, der während des Beurteilungszeitraums eine besondere Leistung erbringt, verdient damit für seine im Beurteilungszeitraum erbrachte Leistung noch keine höhere Vergütung. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Bei manchen Arbeitsverhältnissen ist der Beurteilungszeitraum so kurz, daß Führung und Leistung nicht beurteilt werden können. (Quelle: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, UB M)