Ist ein Briefkasten eines Mieters zu alt oder zu beschädigt, um ihn zu benutzen, so kann die Miete so lange gemindert werden (hier: um ein Prozent), bis der Vermieter einen neuen Kasten angebracht hat. (Quelle: DIE WELT 2001)
Mietminderung bei beschädigtem Briefkasten (Quelle: DIE WELT 2001)
Und der Herr erhörte ihr Gebet - wenige Tage später lag Post aus Hamburg im Briefkasten. (Quelle: DIE WELT 2001)