Solange ein Urteil nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist, hat die Finanzverwaltung von dieser Entscheidung offiziell keine Kenntnis - obwohl alle BFH-Entscheidungen im Internet veröffentlicht werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Eine andere Falle ist die sogenannte "Gewerblichkeit": Schon wer wenige Börsengeschäfte auch für fremde Rechnung tätigt, betreibt aus steuerlicher Sicht ein Gewerbe (Bundessteuerblatt II, S. 389). (Quelle: Welt 1999)
Bereits in den nächsten Tagen wird im Bundessteuerblatt die vom Bundesfinanzmisterium soeben als Verwaltungserlaß beschlossene fiskalische Regelung des Rückkaufs veröffentlicht und erlangt damit Gültigkeit. (Quelle: Welt 1998)