Darüber hinaus legt das Versicherungsaufsichtsgesetz fest, wie die Versicherungsgelder angelegt werden können: Lebensversicherer dürfen nur bis 30 Prozent des sogenannten Deckungsstockes in Aktien anlegen. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Das Triple A Rating spiegele in erster Linie die Qualität des Deckungsstockes für öffentliche Pfandbriefe der Bayerischen Vereinsbank wider. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)