Neu zugelassene Dienstanbieter müssten verpflichtet werden, Entschädigungen an den Vorbesitzer zu zahlen. (Quelle: Die Welt Online)
Dies wäre entscheidend, denn nach Auskunft der Behörde ist lediglich der Dienstanbieter inhaltlich verantwortlich. (Quelle: Die Welt Online)
Der erste Entwurf einer weiterführenden Verordnung wurde schließlich nicht realisiert, weil auf einen Schlag rund 400 000 Dienstanbieter von den Konsequenzen betroffen gewesen wären. (Quelle: DIE WELT 2001)