Von Drittverwahrung (Nostrodepot) spricht man, wenn eine Bank als Zwischenverwahrer die Kundeneffekten an eine andere Bank weitergibt. (Quelle: Fischer Boersenlexikon)
Bei Drittverwahrung oder Sammelverwahrung genügt ein Sperrvermerk im Kundenkonto beim erstverwahrenden Kreditinstitut. (Quelle: Gesetze: ESTG; UB Media)