Da blickte Richterin Hengst auf: "Das geht dann aber doch in die Nähe eines Druckerzeugnisses?" (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Herausgeberin des merkwürdigen Druckerzeugnisses ist die Sparkasse Gelsenkirchen. (Quelle: Die Zeit 1995)
Unter Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift fällt das Journal nicht, weil die Mitteilung dieses Druckerzeugnisses nicht mit dem Bezug der Tageszeitung, z. B. der Lieferung, der Entgeltentrichtung usw., in engem Zusammenhang steht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)