Und da es einen Anspruch darauf hat, seinen biologischen Vater zu kennen, kann es im Zweifelsfall seine Ehelichkeit anfechten. (Quelle: Die Zeit 1978)
Das ist bei Ehelichkeit der Kinder absolut gesetzeswidrig, weil es die gemeinsame Sorge gibt, geschieht aber dennoch. (Quelle: DIE WELT 2000)
Er kann seine Zahlungen allerdings einstellen, wenn die Mutter die Ehelichkeit erfolgreich anficht und dem "Vater" zugleich den Umgang mit dem Kind verweigert (Bundesgerichtshof, XII ZR 29/94, 89/94). +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)