Ein Mann habe fünf Monate Zivildienst leisten müssen, obwohl dem Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) bei der Ausstellung des Einberufungsbescheides bekannt gewesen sei, daß er untauglich ist, berichtete der SPD-Abgeordnete Konrad Elmer. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Da somit der Einberufungsbescheid rechtswidrig ist und die Einberufung damit zu Unrecht erging, durfte der Angekl. trotz formellen Weiterbestandes des Einberufungsbescheides den Antritt zum Zivildienst verweigern. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Einwohnern der Bundesrepublik, die (...) wehrpflichtig sind, welche die Bundesrepublik verlassen und sich vor dem Empfang ihres Einberufungsbescheides nach Berlin begben haben dürfen Einberufungsbescheide in Berlin nicht zugestellt werden. (Quelle: TAZ 1990)