Maßgeblicher Gesichtspunkt muß insoweit die Intensität der Eingriffswirkung sein. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das berechtigt dazu, der Beschlagnahme eine die Durchsuchung rechtlich beendigende Wirkung beizumessen und den Betroffenen wegen der fortdauernden Eingriffswirkung auf die Rechtsbehelfe gegen die Beschlagnahmeanordnung zu verweisen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)