Ab einer bestimmten Einkommensgrenze steigt der Darlehensanteil mit dem Einkommen der Eltern. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wir plädieren nur dafür, diejenigen mit einer sehr hohen Fehlbelegungsabgabe zu belegen, die zum Beispiel um mehr als 200 beziehungsweise 300 Prozent die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau überschreiten. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bisher betrug die "unschädliche" Einkommensgrenze 749,99 Mark im Monat. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)