In Höhe des übernommenen Darlehens liegt Entgeltlichkeit vor, mithin erzielt der Vater einen Veräußerungspreis von 600.000 Euro. (Quelle: Die Welt Online)
Damit wird dem Äquivalenzprinzip als abgabenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie den Grundsätzen der speziellen Entgeltlichkeit und der gleichmäßigen Belastung, (. . .), wieder in hohem Maße Rechnung getragen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Der Bundesgerichtshof stellt fest, daß der Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistungen nicht ausreicht, um eine wirksame Vereinbarung zwischen Krankenhaus und Patienten zu begründen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)