Die Erbuntertänigkeit z. B. wurde nur aufgehoben, damit ein einziger Erbherr, der Herr des Volkes, die monarchische Macht, gestärkt werde: die Erbuntertänigkeit unter dem Einen wurde dadurch noch straffer. (Quelle: Projekt Gutenberg)
Mit der Aufhebung der Erbuntertänigkeit im Oktoberedikt von 1807 fiel in Preußen auch der Zwangsgesindedienst. (Quelle: Das grosse Lexikon der Weltgeschichte)
So rechtfertigte er die Leibeigenschaft, jedoch nicht ohne bei den Grundherren für die Einführung von Pachtverhältnissen statt der Erbuntertänigkeit zu werben. dpa (Quelle: TAZ 1994)