Für rund 1 500 Quadratmeter lägen Nutzungsanträge vor, die nach In-Kraft-Treten der Ergänzungsbestimmungen kurzfristig genehmigt werden sollen. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Denn in diesem Falle hätte es des Widerrufs des Vergleichs nicht bedurft, sondern es hätte für die Ergänzungsbestimmungen, die keinen vollstreckungsfähigen Inhalt haben, ein schriftlicher Ergänzungsvertrag ausgereicht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)