Sie wird sich daraus auch durch die Fahnenflucht Oskar Lafontaines nicht vertreiben lassen wollen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Personen, die in der NS-Zeit wegen Wehrkraftzersetzung, Kriegsdienstverweigerung oder Fahnenflucht verurteilt worden waren, können eine Entschädigung von 7 500 Mark beantragen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Es hatte zwar keine Fälle von Fahnenflucht gegeben, aber 250 kollektive Akte der Befehlsverweigerung. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)